Der Antragsteller beantragt die Aufnahme in den
Tennisclub Seestern 79 e.V., Oberlöricker Str. 17, 40547 Düsseldorf
gemäß nachfolgenden Aufnahmebedingungen. Bestandteil des Aufnahmeantrages sind die Satzung und die Clubordnungen in ihren zuletzt gültigen Fassungen. Diese erkenne ich mit meiner Unterschrift in der jeweils gültigen Fassung an.
Ich bin damit einverstanden, dass die nachfolgenden Kontaktdaten zu Vereinszwecken durch den Verein genutzt werden dürfen. Ich willige ein, dass Fotos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentati- on von Mannschaften angefertigt und veröffentlich werden dürfen.
Auszug aus § 4 der von der Mitgliederversammlung genehmigten Satzung vom 26.03.2018:
Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme in den Verein erworben. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet am SEPA Lastschriftverfahren teilzunehmen... Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrages erkennt das Mitglied die Vereinssat- zung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an...
Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch eine schriftliche Erklärung (Kündigungsschreiben) an die Geschäftsadresse des Vereins. Diese Erklärung muss bis zum 30.09. eines Kalenderjahres in den Händen des Vorstands sein (nicht Poststempel 30.09.) und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr bis zum 31.12. des Kündigungsjahres bis dahin erfüllt ist...
Auszug aus § 6 der Satzung:
...Der Beitrag ist jährlich im Voraus bis spätestens 28.Februar zahlbar. Bei einem kalendermäßig späteren Zeitpunkt des Eintritts eines Neumitglieds bis zum 31.05. des laufenden Kalenderjahres, hat dieses den vollen Jahresbeitrag, danach den anteiligen Restbetrag für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Der zu zahlende Restbetrag ist sofort fällig...Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied, ohne weitere Mahnung, in Zahlungsverzug...Der Gesamtvortand kann festsetzen, dass die Aufnahme eines minderjährigen Neumitglieds davon abhängig ist, dass ein Erziehungsberechtigter gleichzeitig passives Mitglied des Vereins.
(Die vollständige Satzung kann hier eingesehen werden.)